Jugendordnung
§1 Allgemeine Grundsätze
- Die Jugend führt und verwaltet sich in Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand selbst.
- Die Jugend wirtschaftet weitgehendst selbständig und eigenverantwortlich über die ihr vom Verein zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sowie über Zuschüsse und Spenden, die für die Vereinsjugend gewährt werden.
§2 Aufgaben
- Das Durchführen von Wettkämpfen, Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen wie z.B. Freizeiten, Tanzveranstaltungen, Diskussionsveranstaltungen, Begegnungsmaßnahmen usw.
§3 Organe
- Organe der Vereinsjugend sind:
- die Jugendversammlung
- der Jugendleiter
- Die Aufgaben der Vereinsjugendversammlung sind insbesondere:
- das Festlegen der Richtlinien für die Jugendarbeit des Vereins
- die Wahl des Jugendleiters (-leiterin) und seines Stellvertreters
- Der Jugendleiter und sein Stellvertreter werden von der Jugendversammlung gewählt. Der Jugendleiter oder sein Stellvertreter ist stimmberechtigtes Mitglied des Vereinsvorstandes.
- Der Vereinsjugendleiter vertritt die Jugend des Vereins im Vorstand und nach außen in Absprache mit dem Vorstand.
§4 Inkrafttreten
- Die Jugendordnung tritt mit ihrer Annahme durch die Jugendversammlung in Kraft.
Konstanz-Allmannsdorf im März 1992
Die Jugendordnung steht hier als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.